Medizinisch wird Bewusstsein in direktem
Zusammenhang mit der Funktion des Gehirns als ein von der Großhirnrinde
generiertes biologisches Phänomen gesehen. Zugehörig zum Bewusstsein wird die
Fähigkeit der Wahrnehmung des Selbst und der Umwelt gezählt und eine Störung
dieser Fähigkeit als pathologisch definiert, wobei zwischen qualitativen und
quantitativen Bewusstseinsstörungen unterschieden wird. Zu den Qualitäten des
Bewusstseins gehören u. a. Wachheit, Orientierung (nach Zeit, Raum u. Person),
Aufmerksamkeit, Denkablauf und Merkfähigkeit.
Auffallend ist, dass sich durchweg in der
medizinischen Literatur keine Definition des Bewusstseins an sich findet. Statt
dessen besteht seine Definition in der Umkehrung seiner Defizitbeschreibung.
Die Definition bezieht sich also nicht auf seine Existenz, sondern auf das
Fehlen pathologischer Bewusstseinsstörungen. Eine erkennbare, erwartete und
daher als adäquat geltende Reaktion auf definierte Reizschemata gilt als
Nachweis seiner Existenz. Das bedeutet: wer nicht somnolent, soporös oder
komatös ist und im Sinne der entsprechenden Stimuli in allen Abstufungen
adäquat reagiert, ist ‚bei Bewusstsein’, wer dagegen nicht dem erwarteten
Reiz-Reaktions-Schema entspricht, gilt als ‚bewusstseinseingeschränkt’ oder
‚bewusstlos’.
Zahlreiche Hirnforscher haben sich in der Tat nicht
nur mit der Physiologie des Gehirns, sondern auch mit der Thematik des
Bewusstseins auseinandergesetzt. Sie haben dabei die verschiedensten Wege von
der Analyse unterschiedlichster bildgebender und elektrophysiologischer
Verfahren bis hin zu Diskussionen über einen ‚stream of consciousness’, das
Selbstheilungspotential des Gehirns, die Aufgaben des präfrontalen Kortex oder
die Quantenmechanik beschritten. Ihnen allen gemeinsam ist, dass sie einen
wichtigen Beitrag dazu leisten können, zu erkennen, welche physiologischen
Abläufe zu beobachten sind, wenn etwas, das als Bewusstsein bezeichnet werden
kann, stattfindet. Aus diesen Erkenntnissen ist aber wissenschaftlich nicht der
Umkehrschluss zu ziehen, dass nur bei oder nur aufgrund dieser Existenz
Bewusstsein generiert wird. Gemeinsam ist den Neurowissenschaften, dass sie
sich nicht in der Lage sehen, dieses Etwas, das Bewusstsein an sich, zu
erklären oder zu lokalisieren und in einer Lösung des Problems die bedeutendste wissenschaftliche Entdeckung
unserer Zeit sehen.
Das Wissen um die Existenz eines Bewusstseins, dass
uns als Individuum und als Ich erleben lässt und die Ansicht, das Bewusstsein
sei keiner spezifischen Region im Gehirn zuzuordnen, ist heute in den
Neurowissenschaften weit verbreitet. Oftmals vermischen sich neurologische,
neurophysiologische und neuropsychologische Ansätze. Zufriedenstellend kann das
Problem einer Erklärung des Bewusstseins aber derzeit kein Bereich der Neurowissenschaften
lösen.
Das Bewusstsein des Menschen ist medizinisch nicht
eindeutig zu definieren und mit apparativer Diagnostik nicht nachzuweisen! Nur
durch normgerechte Reaktionen des Patienten kann die Existenz seines
Bewusstseins bewiesen werden. Eine ‚wissenschaftliche Überprüfung’ kann somit
nicht auf die Forderung nach apparativer Diagnostik reduziert werden. Da
medizinisch die Existenz des Bewusstseins nicht nachzuweisen ist, müssen im
Sinne der gewünschten Wissenserweiterung andere Disziplinen mit einbezogen werden.
Versuche einer Umdeutung von
Bewusstseinserscheinungen in Ergebnisse kulturell vermittelter Interpretation
der Resultate kognitiver Prozesse oder die Diskussion der Ich-Wahrnehmung in
einer Differenzierung zwischen ‚Ich’ und ‚Selbst’ erscheinen als Hilfsgriffe,
um die Distanz zwischen neurowissenschaftlichem Wissen und der Tatsache, dass jeder
einzelne Mensch etwas wahrnimmt, was er als sein Bewusstsein, seine Wahrnehmung
seines Ich oder sein eigenes Sein bezeichnet, zu überwinden. Die hier erkennbare
Verknüpfung mit geisteswissenschaftlichen Aspekten überrascht nicht. Das in der
Antike von Descartes aufgebrachte Körper-Geist-Problem setzt sich in den
verschiedensten Schattierungen bis in die heutige Zeit fort. Seine Diskussion
wurde zu allen Zeiten zwischen Medizin und Geisteswissenschaften geführt.
Feinberg postuliert im Jahre 2002 die persönliche
Einmaligkeit des Geistes und Seins jedes einzelnen Organismus als das, was
gemeinhin als ‚Seele’ bezeichnet werde. Er kommt zu dem Schluss, die Seele jedes
Gehirns sei eine einzigartige, einmalige Sache. Ein Organ oder Blut für
Transfusion könne gespendet werden, aber der Sinn für das eigene Selbst besitze
eine Realität, die nur von einer Person erfahren werden könne: von jedem
selbst.
Die Verquickung von Körper und Geist, Gehirn und
Seele des Menschen bildet auch in der politischen, juristischen und
gesellschaftlichen Diskussion dieser Tage die Kernproblematik: ein Lebensrecht
von Menschen im Wachkoma kann nur von denen eingefordert werden, die ihnen die
Möglichkeit der Existenz eines Bewusstseins zusprechen. Die unbewiesene medizinische
Einschätzung, diese Menschen hätten kein Bewusstsein und keine kognitiven Potentiale
führt zwangsläufig zu einer Diskussion um ein ‚End-of-Live’.
Bubers Idee von einem Ichbewusstsein, dass sich aus
der Beziehung zum gegenüber entwickelt (Der
Mensch wird am Du zum Ich) bildet programmatisch die Essenz des Zugangs,
der immer wieder von Hannich und Zieger als ‚zwischenmenschlicher Dialogaufbau’
gefordert wird. Dieser Ansatz beschreibt einen Weg, auf den sich Arzt,
Therapeut und Pflegende begeben und dessen Ziel das Ich des anderen ist. Es ist
die Suche nach der Begegnung mit diesem Bewusst-Sein. Ein Weg des
kontinuierlichen Miteinanders, nicht ein vom einzelnen ausgehendes Füreinander
im Sinne einer Einbahnstraße. Diese Begegnung kann entsprechend Bubers Idee (Alles wirkliche Leben ist Begegnung)
nicht auf eine Handlungsorientierung des Arztes, Therapeuten oder Pflegenden
reduziert werden. Gefordert ist die ‚Zwischenleiblichkeit’, die in der
hermeneutischen Erkenntnismethode gefordert wird, das Aufeinanderbezogensein.